Ab 30 gibt's das H: Steuer- und Versicherungsvorteile für Oldtimer

18.02.2017
Günstige Versicherungsbeiträge, weniger Steuern und freie Fahrt in den Umweltzonen deutscher Großstädte - für Oldtimer-Fahrer kann all das problemlos möglich werden.

Wer ein Fahrzeug besitzt, welches vor mindestens dreißig Jahren zum ersten Mal für den Straßenverkehr zugelassen worden ist, hat beste Chancen auf die Zuteilung eines H-Kennzeichens und kommt somit in den Genuss einer ganzen Palette von Vorteilen. 


Am Anfang steht ein Gutachten

Fast zwanzig Jahre sind sie schon im deutschen Straßenverkehr anzutreffen: Die Nummernschilder mit dem angehängten großen H: Seit dem 1. Juli 1997 können auf Antrag Oldtimerkennzeichen für historische Fahrzeuge ausgegeben werden, wenn diese einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen die betroffenen Kraftfahrzeuge vor mindestens dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, größtenteils dem einstigen Original entsprechen und sich in einem guten Allgemeinzustand befinden (§ 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV -). Zudem steht am Anfang des Traums von H-Kennzeichen in aller Regel der Gang zu einem amtlich zugelassenen Sachverständigen. Dieser muss gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein spezielles Gutachten erstellen, welches sich an der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern" zu orientieren hat. Im Zuge dieser Begutachtung ist ferner eine genaue Inspizierung des betroffenen Fahrzeugs erforderlich. Vom Umfang her entspricht diese Inspektion in weiten Teilen einer gewöhnlichen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, dem allgemein als "TÜV" bezeichneten Prozedere also. Sind Untersuchung und Gutachten positiv verlaufen, gibt es grünes Licht für die offizielle Anerkennung und Zulassung als Oldtimer. Die örtlich zuständige Kraftfahrzeugzulassungsstelle am Wohnsitz des Fahrzeughalters darf das begehrte H-Kennzeichen dann amtlich zuteilen.


Mit dem H-Kennzeichen kräftig sparen

H-Kennzeichen
Vor allem hinsichtlich der relativ geringen Steuer- und Versicherungstarife sind Fahrzeuge mit zugeteiltem H-Kennzeichen außerordentlich attraktiv. Aktuell liegt der Steuersatz für diese Automobile bei moderaten 191,73 Euro pro Jahr - unabhängig von der Schadstoffklasse und dem Hubraum des betroffenen Autos. Viele Versicherungsunternehmen bieten zudem günstige Tarife in der Kfz-Haftpflicht und oft auch in der Kasko an, welche möglicherweise sogar Einsparungen im dreistelligen Bereich bedeuten können. Durch die für Oldtimer mit H-Kennzeichen grundsätzlich erlaubte Benutzung von Umweltzonen ohne Plakette entfallen überdies Zusatzausgaben für ein Zweitfahrzeug beziehungsweise für einen Mietwagen oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Ferner besteht für Selbständige unter Umständen die Möglichkeit, einen Oldt

imer mit H-Kennzeichen als Geschäftsfahrzeug zu nutzen und auf diese Weise über die sogenannte Ein-Prozent-Regelung Steuern bei privater 

Dienstwagen-Nutzung zu sparen. Im Verhältnis zum überschaubaren Aufwand (Gutachten, Gang zur Zulassungsstelle, neue Kennzeichentafeln, Gebühren) überwiegen also fast immer die Vorteile, die für eine Ausstattung des eigenen Oldtimers mit einem Kennzeichen für historische Fahrzeuge sprechen.

 

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